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Biotopkartierung 2024
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) lässt wieder von Fachbüros besonders naturnahe Freiflächen begutachten und kartieren. Die beauftragten Experten können sich entsprechend ausweisen und dürfen nach § 73 des
Landesnaturschutzgesetzes in den ausgewählten Bereichen NRWs Grundstücke
für diese Arbeit betreten.
Es geht darum wissenschaftliche Daten von "Geschützten bzw. Schutzwürdigen Biotopen" zu ermitteln, die so gewonnenen Informationen werden in eine zentrale Datenbank gespeichert und sind Planungsgrundlage für Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreie Städte.
Liste der Kartiervorhaben 2024