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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Wie wird kartiert?

Ein erster landesweiter Durchgang der Kartierung wurde bereits 1985 abgeschlossen. Heute erfolgen regelmäßige bedarfsbezogene Fortschreibungen der Daten.

Bei diesen Fortschreibungen werden in erster Linie die qualitativen und quantitativen Veränderungen schutzwürdiger Biotope dokumentiert und die Erfassung vertieft.

In vielen Fällen, insbesondere in Schutzgebieten, stellt sich das Biotopkataster heute als hierarchisch ineinander gesteckte Menge von Kartierungseinheiten dar. Dabei ist die Biotoptypenfläche die kleinste Kartierungseinheit. Eine oder mehrere Biotoptypenflächen können zu einem "Geschützten Biotop" (GB) zusammengefasst werden. Schließlich können viele Biotoptypenflächen und Geschützte Biotope in einer Biotopkatasterfläche (BK) zusammengefasst sein. Diese hierarchische Abfolge von Flächen repräsentiert die unterschiedlichen Genauigkeitsanforderungen, die aus den gesetzlichen Vorgaben abgeleitet wurden.

Die Abgrenzungen der Flächen erfolgen durchweg auf der Deutschen Grundkarte (1:5000) unter Berücksichtigung von Luftbildkarten (Orthofotos). Dies bedingt eine flächenscharfe Abbildung der Biotope und auch der Fundorte von Pflanzen und Tieren.

Das LANUV vergibt die Geländererhebungen an qualifizierte Fachgutachterbüros oder Biologische Stationen. Durch die Kartieranleitung des LANUV, den Biotop- und Lebensraumtypenkatalog, DV-Verfahrensanleitungen und enge Absprachen zwischen Biologischen Stationen, Büros und LANUV-Mitarbeiter/innen sowie einer Qualitätssicherung der Kartierungsergebnisse ist ein landesweit einheitlicher Standard gewährleistet.