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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Welche Ziele verfolgt das Biotopkataster?

Um die wichtigsten Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens gerecht zu werden, das heißt einen wirkungsvolle und nachhaltigen Naturschutz leisten zu können, ist es erforderlich alle wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere in ihren Lebensräumen und Lebensgemeinschaften so zu schützen, dass ihr Vorkommen auf Dauer gesichert ist.

Dieses Anliegen verlangt fundierte Kenntnisse über die (Rest-)Vorkommen insbesondere von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen. Schließlich kann man nur schützen, was man kennt! Nur auf der Basis dieser Daten können die Belange des Naturschutzes sachgerecht und wirkungsvoll gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen vertreten werden. Sie ermöglichen ferner ein System von Schutzgebieten aufzubauen, das die Gesamtheit aller Arten wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tier repräsentativ erfassen und einen dauerhaften Erhalt lebensfähiger Populationen gewährleisten kann. Es ist die Aufgabe der Biotopkartierung die hierfür erforderlichen Kenntnisse bereitzustellen.

Die Zweckbestimmung der Biotopkartierung mit ihrer Rolle als zentralem Instrument zur Beobachtung, Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft ergibt sich auch aus § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 35 des Landesnaturschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Die Biotopkartierung dient damit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben.