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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Wie sieht die Zukunft des Biotopkatasters aus?

Die weitere Fortschreibung dieser Daten, die in erster Linie eine Aktualisierung im Hinblick auf qualitative und quantitative Veränderungen der Biotope und eine inhaltliche Vertiefung der Kataster umfasst, ist eine Daueraufgabe des LANUV gemäß §§ 3 und 50 ff. LNatSchG NRW.

Die Biotopkartierung ist das zentrale Instrument für die Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der gem. § 20 Abs. 2 BNatSchG geschützten Teile der Landschaft. Die nach § 42 LNatSchG NRW bzw. §30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope werden laut Gesetzestext ebenfalls in der Biotopkartierung erfasst.

Besonderes Augenmerk richtet die Kartierung auf die Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie.
Die detaillierte Erhebung dieser Lebensräume auch ausserhalb der "Natura 2000-Gebiete" inklusive der Erfassung des Erhaltungszustandes gem. Art. 1 der Richtlinie erfolgt im Rahmen der Biotopkartierung. Dies ermöglicht eine landesweite Beurteilung der Entwicklungstendenz dieser Lebensraumtypen und entspricht (bezogen auf die Lebensräume) damit den grundlegenden Forderungen von Art. 11 der FFH-Richtlinie zur Berichtspflicht.

Auch die nach § 8 LNatSchG zu erstellenden Fachbeiträge zur Landschaftsplanung haben zu unterschiedlichen Anteilen Ergebnisse von Biotopkartierungen zur Grundlage.